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Datenschutz

Empfohlene Lernstrategie

  1. Auf den Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit findest du einen kompakten Grundlagenüberblick zum Datenschutz in Deutschland.
  2. In Artikel 1 der DSGVO ist geregelt, worum es bei der DSGVO überhaupt geht und welches Ziel sie verfolgt.
  3. Die Artikel 2 und Artikel 3 regeln den sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich.
  4. Begriffsdefinitionen findest du in Artikel 4.
  5. Die beiden wichtigsten Rechtsnormen zu den Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung pbD sind
    1. Artikel 6 und
    2. Artikel 9 in Kapitel 2 der DSGVO.
    3. Ergänzend dazu regeln Artikel 7 und folgende, wie eine Einwilligung zustande kommen muss, damit sie wirksam ist.
  6. Die Rechte der betroffenen Person sind in Kapitel 3 der DSGVO in den Artikeln 12 bis 23 geregelt.
    1. Die Artikel 13 und 14 regeln, welche Informationen eine betroffene Person erhalten muss, wenn ihre pbD verarbeitet werden sollen. Sie bilden die Grundlage für die allseits bekannte Datenschutzerklärung.
    2. In den Artikeln 15 bis 21 sind die immer wieder zitierten Rechte
      1. auf Auskunft
      2. auf Berichtigung
      3. auf Löschung („Vergessenwerden“)
      4. auf Einschränkung der Verarbeitung
      5. auf Datenübertragbarkeit
      6. und auf Widerspruch geregelt.
    3. Das Recht eine einmal gegebene Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ist nicht in diesem Kapitel sondern in Artikel 7 niedergeschrieben.

Ergänzendes und alternatives Material