Neben dem Gesetzestext sind die Kurzpapiere der DSK stets hilfreiche Ergänzungen bei Fragen zu konkreten Themen aus dem Bereich des Datenschutzes.
Die LIFtOff GmbH betreibt ein Ladenlokal in Lichtenfels. Das Unternehmen möchte diese Räumlichkeiten mit Videoüberwachung gegen Ladendiebstahl absichern und die Aufzeichnungen zur späteren Aufklärung eventueller Diebstähle verwenden. Zur Kennzeichnung wurde das hier abgebildete Hinweisschild beschafft.
Zur Bewertung der Situation kannst du das Kurzpapier Nr. 15 der DSK heranziehen.
Du hast dir in einem Möbelhaus eine neue Couchgarnitur ausgesucht und bestellt. In ein paar Wochen soll sie geliefert werden. Kurz bevor du deine Unterschrift unter den Kaufvertrag setzt, legt dir der Mitarbeiter des Möbelhauses noch ein Blatt mit der Datenschutzerklärung vor. Dieses endet mit dem Satz 2Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zur Rechnungsstellung und zur Lieferung der bestellten Ware verwendet werden dürfen.„ und einem Feld für deine Unterschrift. Ein Exemplar davon darfst du mit nach Hause nehmen, ein zweites verbleibt beim Möbelhaus.
Das Kurzpapier enthält stellenweise Informationen, die dir bei der Beurteilung helfen können.
Du hast von einem Unternehmen postalisch Werbung mit deiner Anschrift erhalten und möchtest deshalb wissen, welche Daten dieses Unternehmen über dich speichert.
Das Kurzpapier Nr. 3 deckt den Teilbereich der werblichen Nutzung personenbezogener Daten ab. Kurzpapier Nr. 6 erläutert die Situation zum Auskunftsrecht.