Der Datenschutz in Deutschland wird in erster Linie durch die EU-Datenschutzgrundverordnung aber auch durch das Bundesdatenschutzgesetz und die einzelnen Landesdatenschutzgesetze bestimmt. Die Datenschutzkonferenz - ein Gremium aus den Datenschutzbehörden von Bund und Ländern - veröffentlicht auf ihrer Seite sogenannte Kurzpapiere, welche jeweils einen guten und für Laien verständlichen Einblick in verschiedene Problemstellungen des Datenschutzrechts gibt.
Die Erwägungsgründe, die bei jedem Artikel der DSGVO beigefügt sind, helfen dabei zu verstehen, was mit den jeweiligen Artikeln bezweckt wird und wie sie zu interpretieren sind.