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 ====== Datenschutz ====== ====== Datenschutz ======
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 +Der Datenschutz in Deutschland wird in erster Linie durch die **EU-Datenschutzgrundverordnung** aber auch durch das **Bundesdatenschutzgesetz** und die einzelnen **Landesdatenschutzgesetze** bestimmt. Die Datenschutzkonferenz - ein Gremium aus den Datenschutzbehörden von Bund und Ländern - veröffentlicht auf ihrer Seite sogenannte **[[https://www.datenschutzkonferenz-online.de/kurzpapiere.html|Kurzpapiere]]**, welche jeweils einen guten und für Laien verständlichen Einblick in verschiedene Problemstellungen des Datenschutzrechts gibt.
 +
 +Die **Erwägungsgründe**, die bei jedem Artikel der DSGVO beigefügt sind, helfen dabei zu verstehen, was mit den jeweiligen Artikeln bezweckt wird und wie sie zu interpretieren sind.
  
 ===== Empfohlene Lernstrategie ===== ===== Empfohlene Lernstrategie =====
 +
   - Auf den Seiten des [[https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/GrundlagenDatenschutzrecht.html|Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]] findest du einen kompakten Grundlagenüberblick zum Datenschutz in Deutschland.   - Auf den Seiten des [[https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/GrundlagenDatenschutzrecht.html|Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]] findest du einen kompakten Grundlagenüberblick zum Datenschutz in Deutschland.
-  - B +  - In [[https://dsgvo-gesetz.de/art-1-dsgvo/|Artikel 1]] der DSGVO ist geregelt, worum es bei der DSGVO überhaupt geht und welches Ziel sie verfolgt. 
-  - C+  - Die [[https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/|Artikel 2]] und [[https://dsgvo-gesetz.de/art-3-dsgvo/| Artikel 3]] regeln den sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich. 
 +  - Begriffsdefinitionen findest du in [[https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/|Artikel 4]]. 
 +  - Eine allgemeine Einführung in die DSGVO sowie die Definition der 4 Grundsätze 
 +    - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, 
 +    - Zweckbindung, 
 +    - Datenminimierung und 
 +    - Speicherbegrenzung findest du in [[https://www.youtube.com/embed/yzg7vQkTop0|diesem Video]]. 
 +  - Die beiden wichtigsten Rechtsnormen zu den Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung pbD sind  
 +    - [[https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/|Artikel 6]] und  
 +    - [[https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/|Artikel 9]] in Kapitel 2 der DSGVO. 
 +    - Ergänzend dazu regeln [[https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/|Artikel 7]] und folgende, wie eine Einwilligung zustande kommen muss, damit sie wirksam ist. 
 +  - Die Rechte der betroffenen Person sind in [[https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-3/|Kapitel 3]] der DSGVO in den Artikeln 12 bis 23 geregelt. In [[https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_10.pdf|Kurzpapier Nr. 10]] wird dies noch weiter ausgeführt. 
 +    - Die [[https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/|Artikel 13]] und [[https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/|14]] regeln, welche Informationen eine betroffene Person erhalten muss, wenn ihre pbD verarbeitet werden sollen. Sie bilden die Grundlage für die allseits bekannte **Datenschutzerklärung**. 
 +    - In den Artikeln 15 bis 21 sind die immer wieder zitierten Rechte 
 +      - auf Auskunft (siehe auch [[https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_6.pdf|Kurzpapiere Nr. 6]] und [[https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_10.pdf|Nr. 10]]) 
 +      - auf Berichtigung 
 +      - auf Löschung ("Vergessenwerden") (siehe auch [[https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_11.pdf|Kurzpapier Nr. 11]]) 
 +      - auf Einschränkung der Verarbeitung 
 +      - auf Datenübertragbarkeit 
 +      - und auf Widerspruch geregelt. 
 +    - Das Recht eine einmal gegebene Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ist nicht in diesem Kapitel sondern in [[https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/|Artikel 7]] niedergeschrieben. Hierzu gibt es auch das [[https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_20.pdf|Kurzpapier Nr. 20]]. 
 +  - Gibt ein Verantwortlicher die technische Umsetzung der Datenverarbeitung an Dritte weiter (z. B. an Cloud-Service-Provider), ohne dass dieser Dritte zu eigenen Zwecken mit diesen Daten arbeitet, dann spricht man von **Auftragsverarbeitung**. [[https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/|Artikel 28]] stellt hierfür die gesetzliche Grundlage dar. Das [[https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_13.pdf|Kurzpapier Nr. 13]] gibt erläuternde Einblicke. 
 +  - Setze die erworbenen Informationen bei der Lösung dieses [[https://www.dataguard.de/datenschutz-quiz-fuer-verbraucher|Datenschutz-Quizzes]] von DataGuard ein. 
 +  - Ein fachlich etwas tiefer gehendes [[https://blog.dgq.de/quiz-fit-im-datenschutz/|Quiz]] findest du bei der DGQ. Nutze zur Lösung den Gesetzestext und ggf. andere geeignete Quellen und setze dich bei Frage 6 kritisch mit der Musterlösung auseinander (vgl. § 38 BDSG).
  
 ===== Ergänzendes und alternatives Material ===== ===== Ergänzendes und alternatives Material =====
   * Gesetzestext: [[https://dsgvo-gesetz.de|DSGVO]]    * Gesetzestext: [[https://dsgvo-gesetz.de|DSGVO]] 
-  * Tutorial: [[URL|BESCHREIBUNG]] +  * Gesetzestext: [[https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/|BDSG]] 
-  * Wikipedia: [[URL|BESCHREIBUNG]]+  * Kurzpapiere der [[https://www.datenschutzkonferenz-online.de/kurzpapiere.html|deutschen Datenschutzkonferenz]] 
 +  * Artikel: [[https://exkulpa.de/datenschutz/datenschutz-einfach-erklaert/|Datenschutz einfach erklärt]] auf exkulpa.de 
 +  * Artikel: [[https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/bundestag-datenschutzbeauftragter-ab-20-mitarbeitern|Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeitern]] 
 +  * Liste der Bußgelder: [[https://www.enforcementtracker.com/|GDPR Enforcement Tracker]] mit den bisher verhängten, öffentlich bekannten Bußgeldern für Datenschutzverstöße